ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Allgemeine Vertragsbedingungen für AnyPay24

1. Einleitung

AnyPay24 GmbH (“Anbieter”) bietet eine Lösung zur Digitalisierung von Verkaufsautomaten an. Ziel
der Lösung ist es, bestimmte Bedürfnisse von Operatoren der Vending Branche abzudecken.

Diese Lösung besteht derzeit aus

a) Hardware, die in Verkaufsautomaten verbaut wird (“AnyPay24-Hardware”),
b) Zugang zu einem vom Anbieter betriebenen Portal für Kunden (“Operator-Portal”) sowie
c) einer App für Endkunden (“AnyPay24-App”).

AnyPay24-Hardware, Operator-Portal und AnyPay24-App werden gemeinsam auch als “AnyPay24”
bezeichnet.

Gegenstand dieses Vertrags sind

d) der Verkauf von AnyPay24-Hardware an den Kunden,
e) Unterstützung des Kunden beim Einbau von AnyPay24-Hardware in vom Kunden betriebene
Verkaufsautomaten, falls der Kunde dies wünscht und gesondert beauftragt,
f) die Zurverfügungstellung eines Zugangs zum Operator-Portal für den Kunden im Wege einer Cloud-
Lösung (SaaS),
g) die Lizensierung der AnyPay24-App zum Zwecke der Nutzung der AnyPay24-App durch Endkunden
des Kunden sowie
h) Wartung und Support für das Operator-Portal und die AnyPay24-App.
Der Kunde bestätigt mit Abschluss dieses Vertrags kein Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes
zu sein. Er hält den Anbieter für etwaige sich aus einer Verletzung dieser Bestimmung ergebende
Schäden schad- und klaglos.

2. Vertragsstruktur

2.1 Der zwischen dem Kunden und dem Anbieter abgeschlossene Vertrag besteht aus dem Bestellschein
und den im Bestellschein angegebenen Anlagen.
2.2 Im Falle von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge (von höherem Rang zu niedrigerem Rang): der
Bestellschein und dann die entsprechenden Anlagen; die Anlagen haben den gleichen Rang,
Widersprüche zwischen den Anlagen und Widersprüche innerhalb eines Dokuments müssen so
interpretiert werden, dass sie den Interessen des Anbieters möglichst entsprechen.
2.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
2.4 Der Anbieter ist berechtigt, den abgeschlossenen Vertrag und seine Anlagen einseitig angemessen zu
ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur
Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine
Änderung wird der Anbieter den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen
informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach
Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis schriftlich widerspricht.
Widerspricht der Kunde binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung
in das Vertragsverhältnis, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

I. Bestimmungen zur Hardware

Die nachfolgenden Bestimmungen geltend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ausschließlich
für AnyPay24-Hardware, nicht aber für das Operator-Portal und die AnyPay24-App (Service).

3. Preise, Zahlung und Eigentumsvorbehalt

3.1 Die Preise des Anbieters für Hardware und Einbau ergeben sich aus der für den Zeitpunkt der
jeweiligen Bestellung aktuellen Preisliste des Anbieters. Die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses
Vertrags gültige Preisliste ist diesem Vertrag als Anlage ./3. Preisliste angeschlossen.
3.2 Die gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher fälliger Beträge das Eigentum
des Anbieters (Eigentumsvorbehalt). Ist ein Eigentumsvorbehalt nach dem Recht, das entgegen der
Rechtswahlklausel zwingend am Ort der Hardware anwendbar sein sollte, nicht wirksam oder nicht
durchsetzbar, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt in diesem Bereich entsprechende Sicherheit als
vereinbart. Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen und daran
mitzuwirken, die zur Begründung und Erhaltung vergleichbarer Rechte oder Sicherheiten erforderlich
sind.
3.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Ansprüche
Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen
aufrechnen, die unbestritten oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt sind.

4. Voraussetzungen für die Nutzung der Hardware

4.1 Die für die Nutzung von AnyPay24-Hardware gültigen technischen Voraussetzungen gibt der Anbieter
dem Kunden in geeigneter Form bekannt (Anlage ./2). Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, diese
zu prüfen und deren Einhaltung sicherzustellen. Dies gilt insbesondere auch für die Verfügbarkeit einer
ausreichend stabilen Netzwerkverbindung und eines ausreichenden Empfangs, was beides nicht in der
Verantwortung des Anbieters liegt.
4.2 Die Nutzung von AnyPay24-Hardware setzt weiters eine aufrecht bestehende Servicevereinbarung für
die Nutzung des Operator-Portals und der AnyPay24-App voraus. Ohne eine solche
Servicevereinbarung ist AnyPay24-Hardware vom Kunden nicht nutzbar.
4.3 Dem Kunden ist es untersagt, AnyPay24-Hardware zu öffnen, zu zerlegen bzw. Bestandteile
auszutauschen oder zu verändern.
4.4 Dem Kunden ist es weiters untersagt, eine bereits in Betrieb genommenen AnyPay24-Hardware an
einen Dritten weiterzugeben, ohne diese davor im Operator-Portal zu de-registrieren. Der Kunden hält
den Anbieter für eine Verletzung dieser Verpflichtung schad- und klaglos.

5. Lieferung und Einbau

5.1 Die vom Anbieter angegebenen Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindliche Näherungswerte,
sofern vom Anbieter nicht ausdrücklich als verbindlich angegeben; im letzten Fall sind sie nur
vorbehaltlich uneingeschränkter Liefer-möglichkeit und vorbehaltlich der Verfügbarkeit der für die
Fertigung notwendigen Komponenten und Vormaterialien bei den Vorlieferanten verbindlich.
5.2 Schadenersatzansprüche wegen etwaiger Lieferfristüberschreitungen (außer der Anbieter handelt
vorsätzlich) sind generell ausgeschlossen.
5.3 Die Gefahr geht mit Übergabe der Hardware vom Anbieter an den Spediteur auf den Kunden über.
Dies gilt auch, wenn der Anbieter den Kunden beim Einbau unterstützt.

6. Gewährleistung für Hardware

6.1 Für Hardware gelten ausschließlich die nachfolgenden Gewährleistungsbestimmungen. Andere als die
hier angegebenen Gewährleistungsverpflichtungen des Anbieters werden ausdrücklich
ausgeschlossen.
6.2 Der Kunde kann wegen Mängeln der Lieferung und Leistung keine Rechte geltend machen, soweit der
Wert oder die Tauglichkeit der Lieferung und Leistung lediglich unerheblich gemindert ist.
6.3 Mängel sind dem Anbieter binnen 10 Werktagen nach deren Erkennbarkeit in Textform zu melden.
Unterlässt der Kunde die fristgerechte Meldung, erlöschen seine diesbezüglichen Gewährleistungs-
und Schadenersatzansprüche.
6.4 Liegt ein Mangel vor, ist der Anbieter verpflichtet, nach seiner Wahl nachzuliefern oder nachzubessern
(Nacherfüllung). Hierzu ist dem Anbieter Gelegenheit innerhalb angemessener Frist von zumindest 20
Werktagen zu gewähren.
6.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern oder vom Vertrag
zurücktreten. Der Rücktritt ist allerdings nur zulässig, wenn der Kunde dies dem Anbieter zuvor
ausdrücklich schriftlich mit einer angemessenen weiteren Nachfrist von zumindest weiteren 20
Werktagen androht und der Mangel wesentlich ist.
6.6 Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Mängel und Schäden, die durch ungeeignete oder
unsachgemäße Verwendung, fehlerhaften Einbau, Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden
oder Dritte, vom Anbieter nicht ausdrücklich zugelassenen Veränderungen und Einbauten, natürliche
Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung durch den Kunden oder Dritte, unsachgemäße
Aufstellungsorte, klimatische Einwirkungen, einen anderen Verwendungszweck als vorgesehen, oder
durch Nichtbeachtung von übermittelten oder allgemein bekannten Bedienungs- und
Handhabungsvorschriften entstanden sind. Der Anbieter nimmt weiters keine Gewähr für die zum
Betrieb der Hardware notwendige Netzwerkverbindung und die damit im Zusammenhang stehende
Erreichbarkeit und den Empfang der Hardware. Jede Haftung des Anbieters aus welchem Rechtsgrund
auch immer, setzt voraus, dass ein Mangel oder Schaden nicht durch unsachgemäße Handlungen des
Kunden oder von Dritten verursacht oder wesentlich vergrößert wurde. Der Kunde steht dafür ein,
dass er und von ihm beauftragte Dritte sich genauestens über die Anforderungen und Vorschriften
hinsichtlich des Handlings der Hardware informiert haben.
6.7 Die Gewährleistungsfrist wird auf 12 Monate ab dem Datum des Einbaus, sofern dieser durch den
Anbieter erfolgt, in allen anderen Fällen ab Übergabe an den Kunden begrenzt.

II. Bestimmungen zum Service

Die nachfolgenden Bestimmungen geltend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ausschließlich
für das Operator-Portal und die AnyPay24-App (Service), nicht aber für AnyPay24-Hardware.

7. Service

7.1 Der Anbieter ermöglicht dem Kunden während der aufrechten Dauer dieses Vertrags den Zugriff auf
die Cloud-basierte Plattform bestehend aus dem Operator-Portal und der AnyPay24-App (beides
zusammen das “Service”).
7.2 Das Operator-Portal ist eine Progressive Web App, die der Anbieter dem Kunden zur Verfügung stellt.
Die grundlegenden Funktionen des Operator Portals sind das Anlegen, Verwalten und Konfigurieren
von AnyPay24–Hardware, das Abrufen von Verkaufsdaten und das Anlegen und Verwalten von
Kunden.
7.3 Die AnyPay24-App ist eine Progressive Web App, die der Anbieter für und im Namen des Kunden
dessen Endkunden zur Verfügung stellt. Mit dieser AnyPay24-App können Endkunden Guthaben
aufladen, Käufe tätigen und Identifikationsmethoden konfigurieren. Die Nutzungsvereinbarung im
Zusammenhang mit der Nutzung der AnyPay24-App durch Endkunden kommt dabei direkt zwischen
dem jeweiligen Endkunden und dem Kunden zustande.
7.4 Weitere Leistungen des Anbieters:
7.4.1 Einrichten des Hauptbenutzerkontos für den Kunden im Operator -Portal;
7.4.2 Aktualisierung der Firmware der AnyPay24-Hardware bei erstmaliger Registrierung des Geräts im
Operator-Portal;
7.4.3 Zurverfügungstellung der AnyPay24-App für Endkunden zu den in Punkt 7.5 und Anlage ./5
genannten Bedingungen;
7.4.4 wenn vereinbart Schulung; diese im Ausmaß von max 4 Stunden zur Verwendung des Operator-
Portals. Wünscht der Kunde darüber hinaus Leistungen und einigen sich die Parteien einvernehmlich auf ihre
Erbringung, so werden diese Leistungen nach Zeit- und Materialaufwand berechnet.
7.5 Der Anbieter stellt die AnyPay24-App per Bereitstellung eines Links für den Kunden zur Verfügung. Die
Nutzungsbedingungen für die Nutzung der App sind diesem Vertrag als Anlage ./5 angeschlossen. Will
der Kunde die App seinen Endkunden zur Verfügung stellen, so ist der Kunde verpflichtet, diese
Nutzungsbedingungen seinen Endkunden zur Kenntnis zur bringen und für die Einhaltung durch sie zu
sorgen. Der Kunde hält den Anbieter von allen Ansprüchen seiner Endkunden oder Dritter, die in
Zusammenhang mit der Nutzung der AnyPay24-App durch Endkunden stehen, mit Ausnahme etwaiger
behaupteter Schutzrechtsverletzungen des Anbieters infolge der Erstellung der AnyPay24-App, schad-
und klaglos.
7.6 Das Operator-Portal wird nicht vom Anbieter selbst gehostet, sondern es werden derzeit die Services
von Digital Ocean Inc. (“Provider”) sowie dessen verbundenen Unternehmen genutzt; nähere Details
zu den datenschutzrechtlichen Regelungen finden sich in Punkt Error! Reference source not found..
Dem Anbieter steht es frei, jederzeit einen anderen Provider innerhalb Europas zu verwenden. Er wird
dies dem Kunden auf Nachfrage bekannt geben.

8. Grundsätze der Leistungserbringung

8.1 Das Recht zur Auswahl des mit der Ausführung der Leistungen beauftragten Personals sowie das Recht,
diesem Weisungen zu erteilen, steht ausschließlich dem Anbieter zu. Der Anbieter ist bei der Auswahl
der für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Arbeitsmittel und Erfüllungsgehilfen frei.
8.2 Der Anbieter wird zur Absicherung des Services Technologie und Verfahren (Verschlüsselung,
Virenschutz, Firewall, Spamfilter u.ä.) nach dem aktuellen Stand der Technik einsetzen. Dennoch kann
dadurch ein erfolgreicher Angriff auf das Service nie vollständig ausgeschlossen werden. Der Anbieter
haftet im Fall eines solchen Angriffs nur, sofern die Maßnahmen zur Absicherung nicht dem zum
Zeitpunkt des Angriffs jeweils aktuellen Stand der Technik entsprachen. Die Haftung ist in jedem Fall
begrenzt nach Abschnitt 24.
8.3 Eine missbräuchliche Nutzung des Service ist jede Nutzung, die nicht vertraglich erlaubt ist. Der Kunde
sichert zu, jede missbräuchliche Nutzung des Service zu unterlassen und sicherzustellen, dass seine
Mitarbeiter sowie alle sonstigen Personen, denen er berechtigter Weise Zugang zum Service
verschafft, das Service nicht missbräuchlich nutzen.
8.4 Die Abwicklung von Zahlungen und das Aufladen von Guthaben erfolgt durch einen externen
Zahlungsanbieter. Zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags ist dies die Stripe Payments Europe,
Ltd. (https://stripe.com/at), wobei sich der Anbieter vorbehält, den Zahlungsanbieter zu wechseln oder
weitere Zahlungsanbieter anzubinden. Im Fall eines Wechsels wird der Anbieter dem Kunden dies mit
angemessener Vorlaufzeit mitteilen. Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Anbieter
nicht Partei des Vertrags zwischen dem Zahlungsanbieter und dem Kunden wird, die Zahlungen und
das Aufladen von Guthaben nicht abwickelt und dafür keine wie auch immer geartete Verantwortung
übernimmt.
8.5 Zur Klarstellung: Ausfallzeiten, die direkt oder indirekt durch eine der folgenden Ursachen verursacht
werden, gelten nicht als Verstoß gegen diesen Vertrag:
(i) ein Ereignis Höherer Gewalt;
(ii) missbräuchliche Nutzung des Services durch den Kunden oder durch Dritte;
(iii) Fehler oder Ausfall des Internets;
(iv) Störung oder ein Ausfall der Computersysteme oder Netzwerke des Kunden;
(v) Ausfälle oder Behinderungen aus der Sphäre des Cloud-Anbieters;
(vi) planmäßige Wartungsarbeiten, die in Übereinstimmung mit diesem Vertrag durchgeführt werden.

9. Mitwirkungsleistungen des Kunden

9.1 Die Nutzung des Service setzt voraus, dass der Kunde Nutzungsberechtigter zumindest einer
betriebsbereiten, ordnungsgemäß eingebauten und in Betrieb genommenen AnyPay24-Hardware ist.
Ohne eine AnyPay24-Hardware ist das Service vom Kunden nicht nutzbar.
9.2 Der Kunde erbringt seine Mitwirkungsleistungen unentgeltlich und ohne ausdrückliche Beauftragung
durch den Anbieter.
9.3 Der Kunde stimmt zu, dass der Anbieter die Firmware der AnyPay24-Hardware bei Bedarf aktualisiert.
9.4 Der Kunde erbringt während der Laufzeit dieser Vereinbarung unter anderem folgende
Mitwirkungsleistungen:
9.4.1 Beistellen eines Ansprechpartners
Der Kunde ist verpflichtet, einen qualifizierten Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, der berechtigt ist,
alle notwendigen Entscheidungen zu treffen oder ohne schuldhaftes Zögern herbeizuführen, die zur
Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich sind.
9.4.2 Zahlungsanbieter
Der Kunde ist verpflichtet, bei dem vom Anbieter jeweils genannten Zahlungsanbieter einen Account im
eigenen Namen und auf eigene Rechnung anzulegen, aufrecht zu erhalten, die dafür notwendigen
Vereinbarungen abzuschließen und diese einzuhalten.
9.4.3 Informationspflichten
Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich, möglichst schriftlich, informieren über:
– den Missbrauch oder den Verdacht des Missbrauchs von AnyPay24;
– eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die Einhaltung des Datenschutzes oder der
Datensicherheit, die im Rahmen der Nutzung von AnyPay24 auftritt;
– eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die vom Anbieter bereitgestellte Hardware und
Service, z.B. durch Verlust von Zugangsdaten oder Hacker-Angriff;
– die Weitergabe eines bereits registrierten AnyPay24 an einen Dritten.
Der Kunde trägt die ausschließliche Verantwortung für sämtliche Konsequenzen, die aus einer nicht oder
nicht rechtzeitig erfolgten Übermittlung der vorgenannten Informationen an den Anbieter resultieren.
9.5 Vor Weitergabe eines bereits registrierten AnyPay24 an einen Dritten wir der Kunde diesen im
Operator-Portal ordnungsgemäß de-registrieren und dies dem Anbieter bekannt geben.
9.6 Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung von AnyPay24 allen (i) anwendbaren gesetzlichen und/oder
behördlichen Anforderungen, die für den Kunden und seine Endkunden gelten, und (ii) allen
technischen, organisatorischen Anforderungen und Sicherheitsanforderungen des Kunden entspricht,
anderenfalls darf er AnyPay24 nicht nutzen. Er hält den Anbieter im Fall der Verletzung dieser
Bestimmung schad- und klaglos.

10. Vergütung und Mindestlaufzeit

10.1 Als Gegenleistung für die Nutzung des Services, für die Wartung und für den Support zahlt der Kunde
an den Anbieter die in Anlage 3 vorgesehenen Entgelte.
10.2 Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in monatlichen Intervallen im Nachhinein. Zur Abrechnung kommt jede
AnyPay24-Hardware, die in dem jeweiligen Monat für eine beliebige Dauer registriert und vom Kunden
im Operator-Portal nicht deaktiviert war. Deaktiviert ein Kunde eine AnyPay24-Hardware
ordnungsgemäß und kann der Anbieter eine dafür zu zahlende Grundgebühr nicht aussetzen, wird der
Anbieter die Grundgebühr weiterhin abrechnen.

11. Nutzungsrechte (Lizenz)

11.1 Der Anbieter gewährt dem Kunden hiermit eine nicht ausschließliche, widerrufliche, beschränkte, nicht
übertragbare, nicht abtretbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung des Services im Rahmen
der üblichen Geschäftstätigkeit des Kunden während der Laufzeit dieses Vertrags.
11.2 Die dem Kunden vom Anbieter gemäß Abschnitt 11.1 gewährte Lizenz unterliegt den folgenden
Einschränkungen:
(i) das Operator-Portal darf nur von Mitarbeitern des Kunden ausschließlich für die Geschäftszwecke des
Kunden genutzt werden;
(ii) der Kunde darf keine Unterlizenzen auf Zugang und Nutzung des Operator-Portal vergeben;
(iii) der Kunde darf Unbefugten den Zugang zum Service und dessen Nutzung nicht gestatten oder in
irgendeiner Form ermöglichen;
(iv) der Kunde darf keine Inhalte oder Materialien, insbesondere den Content des Services herunterladen,
abfotografieren, scannen, veröffentlichen oder weiterverbreiten; und
(v) der Kunde darf keine Änderungen am Service vornehmen, mit Ausnahme jener Bereiche, die für die
Anpassung durch Kunden offenkundig vorgesehen sind.
11.3 Der Kunde muss durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch angemessene
Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf Kontoanmeldeinformationen und Zugangsdetails, sicherstellen,
dass keine unbefugten Personen Zugang zum Service erhalten können.
11.4 Der Kunde darf das Service nicht:
(i) in einer Weise nutzen, die Schäden am Service oder eine Beeinträchtigung der Verfügbarkeit oder
Zugänglichkeit des Service verursacht oder verursachen kann,
(ii) in einer Weise nutzen, die rechtswidrig, illegal, betrügerisch, missbräuchlich oder schädlich ist.
11.5 Der Kunde hat während oder nach der Laufzeit kein Recht auf Zugriff auf den Softwarecode
(einschließlich Objektcode, Zwischencode und Quellcode).

12. Wartungsleistungen

12.1 Das Service wird “wie gesehen” bereitgestellt. Während der Laufzeit dieses Vertrags wird der Anbieter
nach eigenem Ermessen Fehlerbehebungen, Stabilitäts- und Leistungsverbesserungen und
Aktualisierungen (Wartungsleistungen) bereitstellen.
12.2 Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass immer dann, wenn der Anbieter eine neue Version
der Software bereitstellt, die neueste Version der Software von allen Benutzern verwendet werden
muss und alle in dem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen nur für die neueste Version gelten.
12.3 Der Anbieter ist berechtigt, jederzeit nach eigenem Ermessen neue Elemente als Bestandteil und/oder
als Ergänzung des Service zu implementieren. Wenn der Anbieter Updates zur Verfügung stellt,
unterliegen diese Updates diesem Vertrag. Der Kunde stimmt zu, dass der Anbieter nicht verpflichtet
ist, den Service weiter zu entwickeln, Aktualisierungen zur Verfügung zu stellen oder neue Funktionen
anzubieten.

13. Support Leistungen

13.1 Der Anbieter stellt dem Kunden während der Laufzeit die nachfolgen genannten Supportleistungen zur
Verfügung.
13.2 Der Support umfasst ausschließlich 3rd Level Support für den Kunden per E-Mail und, soweit vom
Anbieter zur Verfügung gestellt, einer Telefonhotline. Leistungen dieses 3rd Level Supports sind das
Bearbeiten von Softwarefehlern. 1st- und 2nd Level Support sowie Support für Endkunden erbringt der
Anbieter nicht.
13.3 Wenn der Anbieter eine unangemessene Anzahl von Anfragen erhält, die nicht die Informationen
enthalten, die der Anbieter vernünftigerweise zur Beurteilung der Supportanfragen benötigt, kann der
Anbieter dem Kunden angemessene zusätzliche Supportgebühren für die Bearbeitung solcher
Anfragen in Rechnung stellen.

14. Verfügbarkeit

14.1 Der Anbieter unternimmt angemessene Anstrengungen, um dem Kunden das Service gemäß den
Bestimmungen dieses Vertrags zur Verfügung zu stellen. Der Anbieter sagt keine durchgehende und
ununterbrochene Verfügbarkeit und Erreichbarkeit des Service zu. Der Anbieter kann die Verfügbarkeit
des Service oder bestimmter Bereiche oder Funktionen des Service einschränken, wenn dies im
Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Infrastruktur und Server oder zur
Durchführung von Wartungsmaßnahmen, zweckdienlich ist.
14.2 Der Anbieter ist bestrebt, folgende Verfügbarkeit seiner Services in % bezogen auf ein Kalenderjahr zu
erreichen: 99,5%. Diese Verfügbarkeit setzt die Verfügbarkeit der Leistungen des Providers voraus, für
die der Anbieter nicht haftet.
14.3 Wartungsfenster zählen nicht in die zur Berechnung der Verfügbarkeit angegebenen Werte. Der
Anbieter ist bestrebt, die Wartungen (außer bei Gefahr im Verzug) in der Zeit zwischen 22:00 und 7:00
Uhr durchzuführen.

15. Gewährleistung für das Service

15.1 Der Anbieter leistet lediglich für das Vorhandensein der in Anlage ./1 (Leistungsbeschreibung)
ausdrücklich beschriebenen Funktionen Gewähr. Darüber hinaus übernimmt der Anbieter keine
Gewährleistung. Andere als die hier angegebenen Gewährleistungsverpflichtungen des Anbieters
werden ausdrücklich ausgeschlossen.
15.2 Die Behebung von Mängeln wird im Zuge der kontinuierlichen Wartungstätigkeit des Anbieters
durchgeführt.
15.3 Der Kunde erkennt an, dass
15.3.1 Software nie völlig frei von Mängeln, Fehlern und Bugs ist; und vorbehaltlich der anderen
Bestimmungen dieses Vertrags gibt der Anbieter keine Gewährleistungen oder Zusicherung, dass das
Service völlig frei von Mängeln, Fehlern und Bugs ist;
15.3.2 Software nie völlig frei von Sicherheitslücken ist; und vorbehaltlich der anderen Bestimmungen
dieses Vertrags gibt der Anbieter keine Gewährleistung oder Zusicherung, dass das Service völlig
sicher ist;
15.3.3 das Service so konzipiert ist, dass es nur mit der Software und den Systemen kompatibel ist, die in
Anlage ./2 angegeben sind; und der Anbieter gibt keine Gewährleistung oder Zusicherung, dass das
Service mit anderer Software oder anderen Systemen kompatibel ist.
15.3.4 der Anbieter nicht gewährleistet, dass das Service oder die Nutzung das Service durch den Kunden
für diesen im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit und seiner Endkundenbeziehungen rechtskonform
ist.

III. Allgemeine Bestimmungen

Die nachfolgenden Bestimmungen geltend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sowohl für
AnyPay24-Hardware als auch für das Operator-Portal und die AnyPay24-App (Service).

16. Technische Angaben

16.1 Die Angabe von Funktionen, Systemvoraussetzungen, technischen Daten, Bezugnahme auf Normen
und dergleichen sind nur dann Eigenschaftszusicherungen und damit vertraglich zugesagt, wenn sie
ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet sind und schriftlich vertraglich vereinbart werden. Andere
Angaben, insbesondere in Werbemitteln und auf der Homepage, sind unverbindlich.
16.2 Der Anbieter behält sich Änderungen der Funktionen und technische Änderungen im Zuge der
Produktentwicklung vor. Der Anbieter sagt aber zu, dass er während der Laufzeit des Vertrags
AnyPay24 nicht auf eine Weise ändern wird, die die Nutzung von AnyPay24 im Rahmen des bei
Vertragsabschlusses bestehenden Funktionsumfangs unmöglich machen oder wesentlich erschweren
würde.
16.3 Der Kunde ist verpflichtet, die AnyPay24-Hardware auf Eignung für den vorgesehenen Gebrauch vor
Bestellung bzw Abschluss dieses Vertrags zu prüfen.

17. Zahlungen

17.1 Rechnungen sind bei Erhalt fällig und binnen 14 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen. Nach Ablauf dieser
Frist ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahn- und
Betreibungskosten, sofern diese angemessen und zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung dienlich
sind, zu verrechnen. Ist der Kunde länger als 15 Werktage nach Fälligkeit auch mit nur einem Teilbetrag
in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, die Leistungserbringung zur Gänze einzustellen und
Zugang zum Operator-Portal und AnyPay24-App auszusetzen. Ist der Kunde trotz Setzung einer
Nachfrist von zumindest weiteren 3 Werktagen weiterhin im Zahlungsverzug, ist der Anbieter
berechtigt, von diesem Vertrag ganz oder auch nur hinsichtlich einzelner Teilleistungen zurückzutreten
oder außerordentlich zu kündigen.

18. Geheimhaltungspflichten, Analyse von Daten

18.1 Informationen, die von einer der Parteien ausdrücklich als „vertraulich“ oder „geheim“ gekennzeichnet
werden sowie Informationen, deren Vertraulichkeit oder Geheimhaltungswürdigkeit sich aus dem
Inhalt der Information ergibt, sind „Vertrauliche Informationen“. Die Funktionsweise von AnyPay24
und die einzelnen Funktionen des Service sind jedenfalls vertrauliche Informationen des Anbieters.
18.2 Die Parteien:
(i) müssen die Vertraulichen Informationen streng vertraulich behandeln;
(ii) dürfen die Vertraulichen Informationen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der
betreffenden Partei und dann nur unter den von der betreffenden Partei schriftlich genehmigten
Vertraulichkeitsbedingungen offenbaren;
(iii) müssen bei der Wahrung der Vertraulichkeit der Vertraulichen Informationen die gleiche Sorgfalt
anwenden, die die Partei zum Schutz eigener vertraulicher Informationen ähnlicher Art anwendet,
wobei zumindest ein angemessenes Maß an Sorgfalt anzuwenden ist;
(iv) müssen in Bezug auf die Vertraulichen Informationen jederzeit in gutem Glauben handeln;
(v) dürfen keine der Vertraulichen Informationen für andere Zwecke als die hier vereinbarten
verwenden.
18.3 Ungeachtet des Abschnittes können die Parteien die Vertraulichen Informationen an leitende
Angestellte, Mitarbeiter, professionelle Berater, Versicherer, Agenten und Subunternehmer
weitergeben, die für die Durchführung ihrer Leistungen in Bezug auf diesen Vertrag Zugang zu den
Vertraulichen Informationen benötigen und die durch eine schriftliche Vereinbarung oder eine
berufliche Verpflichtung zum Schutz der Vertraulichkeit der Vertraulichen Informationen gebunden
sind.
18.4 Dieser Abschnitt 18 erlegt den Parteien keine Verpflichtungen in Bezug auf Vertrauliche Informationen
auf, die:
(i) der anderen Partei vor der Offenlegung gemäß diesem Vertrag bekannt sind und keiner anderen
Geheimhaltungspflicht unterliegen;
(ii) öffentlich bekannt ist oder wird, ohne dass eine Handlung oder Unterlassung der anderen Partei
vorliegt; oder
(iii) von der anderen Partei von einem Dritten unter Umständen erlangt wird, unter denen die andere
Partei keinen Grund zur Annahme hat, dass eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht vorliegt.
18.5 Die Einschränkungen in diesem Abschnitt 18 gelten nicht in dem Umfang, in dem Vertrauliche
Informationen aufgrund eines Gesetzes oder einer Verordnung, einer gerichtlichen oder behördlichen
Anordnung oder eines Ersuchens offengelegt werden müssen.
18.6 Die Bestimmungen dieses Absatzes 18 bleiben auch nach Beendigung dieses Vertrags auf unbestimmte
Zeit in Kraft.
18.7 Der Kunde stimmt zu, dass der Anbieter die im Service verarbeiteten Daten des Kunden und seiner
Endkunden zur Erstellung von Analysen, Berechnungen und Berichten verarbeitet und analysiert und
diese an Dritte weitergibt, dies jedoch nur im Rahmen der Gesetze und in einer Form, die keinen
direkten Rückschluss auf den einzelnen Kunden zulässt.

19. Kennzeichen und IP Rechte

19.1 Dem Kunden ist es untersagt, Eigentumshinweise, Markenzeichen, Netzkennzeichnungen und
ähnliches zu entfernen, zu verändern oder unleserlich zu machen.
19.2 Sämtliche IP Rechte an allen dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Leistungen
verbleiben im vollen Umfang beim Anbieter, soweit dem Kunden daran nicht ausdrücklich und
schriftlich ein Nutzungsrecht eingeräumt wurde.

20. Laufzeit, Kündigung

20.1 Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit
abgeschlossen.
20.2 Beide Parteien können diesen Vertrag unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Ende eines
jeden Monats schriftlich kündigen. Der Kunde verzichtet auf die Dauer von 36 Monaten ab
Vertragsabschluss auf sein Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrags, sofern nicht am jeweiligen
Bestellschein eine andere Mindestvertragsdauer angegeben ist.
20.3 Der Anbieter kann diesen Vertrag sofort durch schriftliche Mitteilung an den Kunden außerordentlich
kündigen, wenn der Kunde:
(i) aufgelöst wird;
(ii) seine Geschäftstätigkeit vollständig (oder im Wesentlichen vollständig) einstellt;
(iii) nicht in der Lage ist oder wird, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen;
(iv) eine wesentliche Verletzung (wie z.B. die Verletzung der Lizenzbedingungen) dieses Vertrags
begeht.

21. Auswirkungen der Kündigung

21.1 Bei Wirksamwerden der Kündigung wird alle AnyPay24-Hardware im Operator-Portal automatisch de-
registriert. Der Kunde ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Lage, Verkaufsvorgänge über
AnyPay24 abzuwickeln.
21.2 Dem Kunden steht für die Dauer von 14 Tagen ab Wirksamwerden der Kündigung der Zugriff auf das
Operator-Portal weiter offen, um seine Daten bei Bedarf zu exportierten. Danach wird der Zugriff
automatisch gesperrt. Der Anbieter ist berechtigt, die Daten nach weiteren 4 Wochen löschen, sofern
er nicht aufgrund gesetzlicher Vorgaben zu deren Aufbewahrung berechtigt ist und sich für deren
Aufbewahrung entschließt.

22. Teststellung

22.1 Stellt der Anbieter dem Kunden AnyPay24 zur Durchführung eines Testbetriebs zur Verfügung,
verbleibt AnyPay24 im Eigentum des Anbieters. Endet der Testbetrieb muss der Kunden sämtliche ihm
übermittelte Hardware und Unterlagen binnen 3 Werktagen an den Anbieter unentgeltlich und
unbeschädigt zurückstellen und die weitere Nutzung des Operator-Portals unterlassen. Entscheiden
sich die Parteien für den Übergang in den Echtbetrieb, geht das Eigentum an Hardware nach
vollständiger Bezahlung an den Kunden über.
22.2 Für die Dauer des Testbetriebs leistet der Anbieter keine Gewähr und übernimmt, außer für den Fall
des Vorsatzes, keine Haftung.

23. Verletzung von Rechten Dritter

23.1 Wenn der Anbieter vernünftigerweise feststellt oder ein Dritter behauptet, dass die Nutzung von
AnyPay24 durch den Kunden in Übereinstimmung mit diesem Vertrag die geistigen Eigentumsrechte
einer Person verletzt, kann der Anbieter nach eigener Wahl auf eigene Kosten und Verantwortung wie
folgt handeln:
(i) AnyPay24 so modifizieren, dass AnyPay24 nicht länger die relevanten Rechte des geistigen
Eigentums verletzt; oder
(ii) dem Kunden das Recht zur Nutzung von AnyPay24 in Übereinstimmung mit diesem Vertrag
verschaffen.
23.2 Ist dem Anbieter die Abhilfe wie in der vorigen Bestimmung beschrieben mit angemessenen Kosten
oder in angemessener Zeit nicht möglich, so ist er berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu
kündigen. In diesem Fall wird er dem Kunden ein etwaiges anteilig vorausbezahltes Entgelt für die
Nutzung des Service zurückerstatten. Hat der Kunde innerhalb von 12 Monaten vor einer solchen
Kündigung auch Kaufpreise für AnyPay24-Hardware tatsächlich an den Anbieter bezahlt, wird ihm der
Anbieter zusätzlich diese Kaufpreise, vermindert jeweils um 5% für jedes angefangene Monat der
Nutzung durch den Kunden, bezahlen. Weitere Ansprüche des Kunden aus diesem Titel sind
ausgeschlossen, außer der Anbieter hat das geistige Eigentumsrecht des Dritten vorsätzlich verletzt
und den Kunden vorsätzlich geschädigt.

24. Haftung

24.1 Die Haftung des Anbieters für nur leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
24.2 Die Haftung des Anbieters für grob fahrlässig verursachte Schäden ist auf vertragstypische,
vorhersehbare Schäden beschränkt und beträgt für alle in einem Kalenderjahr aufgetretenen
Schadensfälle maximal die Summe der in diesem Kalenderjahr vom Kunden an den Anbieter tatsächlich
bezahlten Entgelte. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, für indirekte und für
immaterielle Schäden ist außer im Fall des Vorsatzes ausgeschlossen.
24.3 Die Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz unterliegt keiner
Beschränkung.
24.4 Die obigen Haftungsbestimmungen sind ausschließlich und gelten sowohl für vertragliche wie auch für
außervertragliche Ansprüche. Der Kunde verzichtet daher auf alle weiteren Ansprüche und Rechte
nach geltendem Recht für Vertragsverletzungen, Gewährleistungsverletzungen und in Bezug auf
jegliche vorvertragliche Haftung des Anbieter.

25. Schadloshaltung

Der Kunde verpflichtet sich den Anbieter von allen eigenen Ansprüche sowie Ansprüche Dritter, die
aufgrund oder in Verbindung mit der Nutzung von AnyPay24 durch seine Endkunden entstehen, schad-
und klaglos zu halten.

26. Nennung als Referenzkunde

Der Kunde räumt dem Anbieter das zeitlich unbeschränkte Recht ein, den Kunden als Referenzkunden
unter Verwendung seiner Firmenbezeichnung und seines Logos zu verwenden, insbesondere aber
nicht nur auf Websites und in Printmaterialien. Der Kunde wird für Referenzanrufe in einem
angemessenen Umfang zur Verfügung stehen.

27. Allgemeines

27.1 Auf die Verletzung einer Bestimmung dieses Vertrags kann nur mit ausdrücklicher schriftlicher
Zustimmung der nicht verletzenden Partei verzichtet werden.
27.2 Wird eine Bestimmung dieses Vertrags von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde für
rechtswidrig und/oder nicht durchsetzbar befunden, bleiben die anderen Bestimmungen dieses
Vertrags weiterhin gültig. Sollte eine rechtswidrige und/oder nicht durchsetzbare Bestimmung
rechtmäßig oder durchsetzbar sein, wenn ein Teil davon gestrichen wird, so gilt dieser Teil als
gestrichen, und der Rest der Bestimmung bleibt in Kraft (es sei denn, dies würde der klaren Absicht der
Parteien widersprechen; in diesem Fall gilt die gesamte betreffende Bestimmung als gestrichen).
27.3 Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf
Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Absprachen und Absprachen
zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Vertragsgegenstand.
27.4 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und unter
Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG).
27.5 Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich der
Frage seines Zustandekommens, seiner Gültigkeit, Nichtigkeit, Interpretation, Erfüllung und
Beendigung sowie seiner vor- und nachvertraglichen Wirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit
des für Wien sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.